Aktuelles vom DIBt
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat am 16.12.2014 Hinweise zu bevorstehenden Änderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) für WDVS mit EPS- Dämmplatten veröffentlicht. Diese wurden vom DIBt am 27.05.2015 nochmals aktualisiert.
Zwischenzeitlich gab es weitere Abstimmungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) in den zuständigen Sachverständigenausschüssen sowie mit der Projektgruppe WDVS der Bauministerkonferenz. Dabei wurden auch die Erkenntnisse aus dem Brandversuch bewertet, der mit Unterstützung des Industrieverbands Hartschaum durchgeführt worden ist. Die Beratungen haben zu einer weiteren Präzisierung der vorgesehenen Zusatzmaßnahmen zur Optimierung des Schutzes gegen Sockelbrände geführt. Diese hat das DIBt am 27.05.2015 durch eine Aktualisierung der Hinweise vom 16.12.2014 auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Sie sind heute schon als Stand der Technik anzusehen und bei der Ausführung neuer Bauvorhaben zu beachten. Auch bei bereits laufenden Vorhaben empfiehlt sich die Ausführung zusätzlicher konstruktiver Brandschutzmaßnahmen analog den Hinweisen des DIBt und vor allem ein entsprechender Hinweis über die bevorstehenden Neuerungen an den Auftraggeber.
Zudem wurde eine Liste mit den am häufigsten gestellten Fragen und entsprechenden Antworten online gestellt („FAQs zu EPS-WDVS“). Dabei wird unter anderem klargestellt, dass bauordnungsrechtlich die zusätzlichen Schutzmaßnahmen für schwerentflammbare EPS-WDVS erst mit dem Stichtag der Zulassungsänderung wirksam werden.
Als Inhaber entsprechender allgemeiner bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) wurden wir im Zuge des Anhörungsverfahrens über die individuellen Umsetzungen in unseren Zulassungen schriftlich informiert. Daran schließt sich eine Anhörungsfrist von 2 Wochen an. Das DIBt wird danach den Stichtag mitteilen, an dem die Zulassungen umgesetzt werden.
Die genauen Details können direkt auf der DIBt-Seite entnommen werden.